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Vor zehn Jahren wurde das Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ ins Leben gerufen. Vanessa Ahuja aus dem Bundesministerium für Arbeit und…

Den Ausgangspunkt für Untersuchungen zu Armutsfragen stellt für gewöhnlich das verfügbare Einkommen eines Haushalts dar. Dabei wird grundsätzlich angenommen, dass sich das Haushaltseinkommen auf weitere Lebensbereiche wie das Wohnumfeld, die Gesundheit oder die soziale Teilhabe auswirkt. Um die Höhe des berichteten Einkommens richtig einordnen zu können, wird dieses zunächst auf die Anzahl der Personen im Haushalt bezogen und dann eine Relation zum Mittel aller berichteten Einkommen gebildet. Unterschreitet das Haushaltseinkommen einen bestimmten Anteil dieses mittleren Einkommens, gilt eine Person als von Armut gefährdet. Diese Grenze lag bei alleinlebenden Personen im Jahr 2015 bei rund 920 Euro. Etwa 15 Prozent der deutschen Bevölkerung verfügten über weniger Geld und galten damit als armutsgefährdet (siehe Abbildung 1). Diese Armutsgefährdungsquote wird jedes Jahr neu berechnet, sodass Unterschiede in den Lebensverhältnissen über den Zeitverlauf hinweg ermittelt werden können.

Neben dem Einkommen werden für die IAB-Studie weitere Angaben zum materiellen Lebensstandard erhoben. So werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie in jedem Jahr danach gefragt, über welche Güter der Haushalt verfügt und welche Freizeitaktivitäten sich die Personen, die in diesem Haushalt leben, leisten können. Die Interviewer erkundigen sich beispielsweise danach, ob die Wohnung mit einem separaten Bad ausgestattet ist, oder ob der Haushalt eine Waschmaschine oder ein Auto besitzt. Die Haushaltsmitglieder werden nach der Möglichkeit gefragt, mindestens einmal am Tag eine warme Mahlzeit zu sich nehmen oder Freunde regelmäßig zum Essen nach Hause einladen zu können. Sollte einmal etwas davon nicht zutreffen oder möglich sein, interessiert die IAB-Forscherinnen und Forscher, ob das auf finanzielle Gründe zurückzuführen ist, oder ob individuelle Präferenzen für den Verzicht ausschlaggebend sind. Auf Grundlage dieser Angaben können sie dann untersuchen, wo und in welchem Maße sich Personen aus finanziellen Gründen in ihrem Lebensstandard einschränken müssen. Eine derartige Einschränkung wird in den Sozialwissenschaften als Deprivation bezeichnet.
Das Ausmaß an materieller Entbehrung – oder Deprivation – ist insbesondere im Zusammenhang mit der staatlichen Grundsicherung von großer Bedeutung. Diese hat nämlich per Definition die Funktion, einen gewissen Lebensstandard zu sichern – genauer gesagt, das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren. Zwischen denjenigen, die Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, und denjenigen, die diese Leistungen nicht benötigen, zeigen sich dementsprechend deutliche Unterschiede im materiellen Lebensstandard. Wie Abbildung 2 zeigt, kann sich mit 82 Prozent die überwiegende Mehrheit der Grundsicherungsbezieher nach eigenen Angaben drei oder mehr der insgesamt 23 abgefragten Güter oder Aktivitäten nicht leisten. Von allen Personen, die kein Arbeitslosengeld II erhalten, können sich dagegen nur 20 Prozent drei oder mehr dieser Güter nicht leisten.

Beste, Jonas; Bethmann, Arne; Gundert, Stefanie (2014): Sozialstruktur und Lebensumstände: Materielle und soziale Lage der ALG-II-Empfänger. IAB-Kurzbericht, Nr. 24.

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Katrin Auspurg, Professorin für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, erforscht mithilfe des Panels „Arbeitsmarkt und soziale…

Willi Schneider ist als Interviewer für das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft tätig und befragt im Auftrag des IAB auch…