
Wie sich psychische Erkrankungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt auswirken – ein Überblick
Psychische Erkrankungen sind auch unter Erwerbstätigen weit verbreitet. Dennoch sind Arbeitslose, insbesondere, wenn sie Leistungen der…

Ziel des Forschungsprojekts „Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung“ war es, die Situation von Grundsicherungsbeziehenden mit einer psychischen Erkrankung im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung, Erwerbsperspektiven, medizinischer Behandlung und Betreuung durch die Jobcenter näher zu analysieren. An der Studie beteiligten sich neben dem IAB das Berliner Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) und das Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP) der Universität Leipzig. In der Studie wurde die Sicht der Betroffenen ebenso einbezogen wie die Perspektive der sie betreuenden Fachkräfte in den Jobcentern und in relevanten Einrichtungen, die psychisch kranke Menschen behandeln. Die Analyse unterscheidet daher zwischen der individuellen und der institutionellen Ebene.
Auf der individuellen Ebene wurden die Betroffenen vor allem nach ihren biografischen Erfahrungen gefragt:
Auf der institutionellen Ebene standen zunächst die Jobcenter im Mittelpunkt. Zentrale Frage war hierbei, ob und inwieweit die dortigen Fachkräfte auf den Umgang mit psychisch Erkrankten vorbereitet sind und wie sie mit diesen umgehen:
Befragt wurden auch Fachkräfte aus Einrichtungen, die sich um die Versorgung psychisch kranker Menschen kümmern, also zum Beispiel psychiatrische Kliniken, Institutsambulanzen oder psychosoziale Beratungsstellen. Folgende Fragen standen dabei im Mittelpunkt:
Zunächst wurden explorative, leitfadengestützte Experteninterviews durchgeführt. Deren Ziel war es, das vorhandene Wissen über das Themenfeld „Krankheit und Arbeit“ im Vorfeld der eigentlichen Erhebung zu vertiefen. Das Studienteam verschaffte sich so einen Überblick über die Rahmenbedingungen der Jobcenter im Umgang mit psychisch Erkrankten sowie über die medizinische und psychosoziale Versorgung für diese Personengruppe. Die Interviews umfassten die Bereiche Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA) und deren ärztlichen und psychologischen Fachdienst sowie die Themenfelder „Berufliche Rehabilitation“ und „Integrationsarbeit“. Hinzu kamen Interviews mit Fachleuten für die medizinische und psychosoziale Versorgung. Dafür wurden Expertinnen und Experten aus relevanten universitären Fachbereichen, Vorstandsmitglieder relevanter Fachgesellschaften und Leiter maßgeblicher Modell- und Forschungsprojekte befragt.
Darauf aufbauend entwickelten die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter akteursspezifische Gesprächsleitfäden für die Fallstudien. Die Leitfäden basieren dabei allesamt auf der Befragungstechnik des problemzentrierten Interviews, das in den achtziger Jahren von Andreas Witzel entwickelt wurde. Dabei wurden Leitfäden für sechs verschiedene Gruppen von Akteuren entwickelt: Klientinnen und Klienten, Behandlerinnen und Behandler, Fach- und Führungskräfte in Jobcentern, Fachpersonal des ärztlichen Dienstes der BA oder des zuständigen Gesundheitsamts sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berufspsychologischen Service.
Zusätzlich wurden Kurzfragebögen zur Erhebung personenbezogener und krankheitsrelevanter Daten eingesetzt. Die behandelnden Personen kontaktierten die Patientinnen und Patienten im SGB-II-Leistungsbezug, informierten sie über die Studie und baten um Teilnahme und Unterzeichnung einer Einverständniserklärung, die sie anschließend an die Projektgruppe weiterleiteten.
An der Studie konnten Klientinnen und Klienten zwischen 25 und 65 Jahren teilnehmen, wenn sie sich im SGB-II-Leistungsbezug befanden und bei ihnen eine psychische Störung diagnostiziert wurde. Für die Zuordnung wurden folgende Diagnosegruppen des internationalen Klassifikationssystems „International Classification of Diseases“ (ICD-10) zugrunde gelegt:
Der Schweregrad der Erkrankung spielte für die Teilnahme keine Rolle. Die Angaben zur Diagnosegruppe, zum Schweregrad der Erkrankung sowie zum SGB-II-Bezug wurden anhand von Fragebögen durch die behandelnden Personen erfasst und an das Studienteam weitergeleitet. Die Befragung musste aus ärztlicher Sicht zumutbar sein.
Nicht berücksichtigt wurden somit SGB-II-Leistungsberechtigte, bei denen eine psychische Erkrankung (noch) nicht ärztlich diagnostiziert wurde. Die befragten Klientinnen und Klienten bilden somit eine Subgruppe unter den psychisch kranken SGB-II-Leistungsberechtigten ab. Denn sie waren sich alle ihrer psychischen Erkrankung bewusst und befanden sich ausnahmslos in Therapie oder in einer entsprechenden Maßnahme.
Für die eigentlichen Fallstudien wurden Akteurinnen und Akteure in acht Regionen befragt. Die ersten vier Fallstudien fanden im Frühjahr 2015, die übrigen vier Fallstudien im Herbst 2015 statt. Insgesamt wurden 134 Interviews geführt. Dass die Problematik bis heute weitgehend unverändert fortbesteht, wurde in zahlreichen, auch in jüngerer Zeit geführten Diskussionen mit den Jobcentern deutlich.
In allen acht Regionen wurden Leitungskräfte – in der Regel Teamleitungen – und mindestens drei Fachkräfte des jeweiligen Jobcenters, also Fallmanagerinnen und Fallmanager, persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner sowie Reha-Fallmanagerinnen und -manager interviewt. Dabei handelte es sich bis auf fünf Fachkräfte um Frauen. In der Regel konnten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes beziehungsweise des Gesundheitsamts und des Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit befragt werden.
Die psychisch kranken Personen, die befragt wurden, waren zwischen 25 und 59 Jahre alt, der Geschlechteranteil war ausgeglichen. Die häufigsten Diagnosen fielen mit 30 Befragten unter die Gruppe der affektiven Störungen, gefolgt von neurotischen Belastungs- und somatoformen Störungen, an denen 16 Befragte litten. Die Hälfte der Klientinnen und Klienten hatte eine Doppelt- oder Dreifachdiagnose.
Die meisten Klientinnen und Klienten wurden zum Zeitpunkt der Befragung ambulant, lediglich vier teilstationär und nur einer stationär behandelt. Weitere 15 befanden sich in einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme. Die Betroffenen waren durchschnittlich 59 Monate arbeitslos. Auffällig war außerdem, dass zum Zeitpunkt der Befragung ein Großteil der Klientinnen und Klienten ledig war.
Die Behandelnden, die an der Studie teilnahmen, waren zwischen 29 und 64 Jahre alt und zu zwei Dritteln weiblich. Zu den am häufigsten vertretenen Berufsgruppen gehörten Ärztinnen, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Ergotherapeuten. Ein Großteil arbeitete in Institutsambulanzen und in psychiatrischen Tageskliniken. Sie hatten zwischen 2 und 37 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen.
Statt eine einzige Methode für die gesamte Befragung zu verfolgen, wurde bewusst ein methodisch offener Ansatz gewählt, der sich an den 2014 erschienenen Ausführungen von Jan Kruse orientiert. Dieser schlägt je nach inhaltlicher Thematik verschiedene Analyseansätze vor. Im Zentrum der Analyse stand daher zum einen der Ansatz der dokumentarischen Methode, die von Ralf Bohnsack ursprünglich 1983 entwickelt wurde. Zum anderen wurde die Methodik der qualitativen Inhaltsanalyse genutzt, die Philipp Mayring in einem 2003 erschienenen Lehrbuch ausführlich beschrieben hat. Letztere diente der thematischen Queranalyse. Die Themenkomplexe „Bedeutung des persönlichen Ansprechpartners“ aus Sicht der Klientinnen und Klienten sowie der Prozess des Erkennens psychischer Erkrankungen seitens der Fachkräfte in den Jobcentern wurden hingegen in Anlehnung an die dokumentarische Methode ausgewertet.
Bohnsack, Ralf (1983): Alltagsinterpretation und soziologische Rekonstruktion, Opladen: Westdeutscher Verlag.
Gühne, Uta; Riedel-Heller, Steffi G.; Kupka, Peter (2020): Wie sich psychische Erkrankungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt auswirken – ein Überblick. IAB-Forum, 25.08.2020.
Kruse, Jan (2014): Qualitative Interviewforschung. Ein integrativer Ansatz, Weinheim: Beltz.
Mayring, Philipp (2003): Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, Weinheim: Beltz.
Oschmiansky, Frank; Popp, Sandra; Riedel-Heller, Steffi; Schwarzbach, Michaela; Gühne, Uta; Kupka, Peter (2017): Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung. IAB-Forschungsbericht Nr. 14.
Witzel, Andreas (1985). Das problemzentrierte Interview. In Jüttemann, Gerd (Hrsg.), Qualitative Forschung in der Psychologie: Grundfragen, Verfahrensweisen, Anwendungsfelder, S. 227-255, Weinheim: Beltz.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Maike Rademaker „Psychisch Kranke im Hartz-IV-System: Im Dschungel der Zuständigkeiten“ im Deutschlandfunk, in dem auch Peter Kupka, einer der Autoren dieses Beitrags, ausführlich zu Wort kommt. Der Beitrag ist am 31.8.2020 erschienen.

Psychische Erkrankungen sind auch unter Erwerbstätigen weit verbreitet. Dennoch sind Arbeitslose, insbesondere, wenn sie Leistungen der…

Den Fachkräften in den Jobcentern fällt es oft schwer, psychische Erkrankungen ihrer Kundinnen und Kunden zu erkennen und ihre Beratung entsprechend…

Die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen beinhaltet auch psychosoziale Ansätze, die Bereiche wie Wohnen und Arbeit einschließen. Berufliche…