
Die „neue Grundsicherung“ – kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung
Die „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ soll mehr Verbindlichkeit schaffen und die Arbeitsmarktintegration wieder konsequent in den Fokus…

Der hier vorgelegte Überblick schließt an den 2021 ebenfalls im IAB-Forum erschienenen Beitrag von Holger Bähr und Judith Bendel-Claus an, der die Jahre 2017 bis 2021 abdeckt. Er umfasst die jüngst in einem anderen Beitrag im IAB-Forum als „Krisenphase“ bezeichneten Jahre der Grundsicherung unter der Ägide der Ampel-Regierung.
Die Ausgestaltung ihres zentralen sozialpolitischen Vorhabens, der Bürgergeld-Reform, war im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vom 7. Dezember 2021 bereits formuliert. Andere Änderungen waren zum Teil auch eine Reaktion auf die Folgen der Covid-19-Pandemie und auf die Auswirkungen der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Fluchtbewegung nach Deutschland. Weitere Vorhaben, wie die geplante Kindergrundsicherung sowie die im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ geplanten SGB-II-Änderungen, wurden wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampelkoalition Ende 2024 nicht umgesetzt.
Mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes am 1. Januar 2022 werden die Jobcenter deutlich stärker in den Rehabilitationsprozess einbezogen. Leistungen nach §§ 16a, 16b, 16d, 16f bis 16i Sozialgesetzbuch (SGB) II können nun auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbracht werden, die sich in einem laufenden Rehabilitationsverfahren befinden. Das umfasst die sozialintegrativen Leistungen wie die Schuldner- und Suchtberatung und das mit dem Teilhabechancengesetz 2019 geschaffene Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Der Ausschluss der beiden Paragrafen 16c und 16e (Eingliederung von Selbständigen sowie von Langzeitarbeitslosen) wird damit begründet, dass bereits laut SGB IX Anspruch auf entsprechende Rehabilitationsleistungen besteht.
Mit dem Gesetz müssen die zu erbringenden Leistungen zwischen den Rehabilitationsträgern und den Jobcentern verbindlich koordiniert und abgestimmt werden. Der für die Erbringung der Leistungen notwendige Austausch von Sozialdaten wird sichergestellt. Zugleich werden die Kommunikationswege für die Abstimmung und für den Austausch von Sozialdaten bei Zusammentreffen von Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB III und Rehabilitationsleistungen gebündelt.
Am Beispiel der Gruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen wurde in einem aktuellen Beitrag im IAB-Forum festgestellt, dass eine „nahtlose Zusammenarbeit der unterschiedlichen handelnden Akteure entscheidend [ist]. Schnittstellen müssen gut koordiniert werden, um den Prozess nicht zu verzögern und Wartezeiten für Betroffene möglichst gering zu halten“.
Mit dem 11. SGB-II-Änderungsgesetz, das am 1. Juli 2022 in Kraft trat, wurde ein auf ein Jahr befristetes Sanktionsmoratorium im SGB II eingeführt. Es war als Übergangsregelung zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen (§ 84) gedacht. Anlass war ein im November 2019 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen.
Während des Moratoriums konnten bei einer Pflichtverletzung nach § 31 SGB II keine Leistungsminderungen mehr ausgesprochen werden, zugleich wurden bereits festgestellte Minderungen aufgehoben. Pflichtverletzungen, die während des Moratoriums stattfanden, führten auch nach dessen Ablauf nicht zu Leistungsminderungen. Zudem war während des Moratoriums eine Kürzung der Leistung bei Meldeversäumnissen (§ 32 SGB II) erst im Wiederholungsfall möglich. Die Minderung war zudem begrenzt auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde das Moratorium um ein halbes Jahr gekürzt. Seit dem 1. Januar 2023 können den Leistungsberechtigten erneut existenzsichernde Leistungen gekürzt werden (siehe dazu der Abschnitt zum „Bürgergeld-Gesetz“).
Das IAB plädierte in seinen Stellungnahmen für eine grundlegende Sanktionsreform statt eines Sanktionsmoratoriums oder einer Streichung der Sanktionen im SGB II. Es stellte fest, dass „mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (IAB-Stellungnahme 3/2022, S. 4).
Mit Inkrafttreten des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes am 1. Juni 2022 wurde die Einführung eines monatlichen Sofortzuschlags und eines Einmalzuschlags als Ergänzung der Regelbedarfe im SGB II sowie der Wechsel von Geflüchteten aus der Ukraine aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Rechtskreise des SGB II beziehungsweise SGB XII umgesetzt.
Der in § 72 SGB II geregelte Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind im Monat sollte Familien in der Übergangszeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung unterstützen. Mit einer weiteren in § 73 SGB II geregelten Einmalzahlung von 200 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte im Juli 2022 sollten pandemiebedingte finanzielle Belastungen gemildert werden.
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine stieg die Zahl der Asylsuchenden aus der Ukraine in Deutschland. Geleitet von der Solidarität gegenüber der Ukraine und dem Ziel einer möglichst raschen Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Geflüchteten brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das für diese Personengruppe einen Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II oder ins SGB XII vorsah. Das Gesetz trat zum 1. Juni 2022 in Kraft (lesen Sie hierzu auch einen 2023 publizierten Beitrag im IAB-Forum).
Das teils am 1. Januar, teils am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Bürgergeld-Gesetz besteht aus einer Vielzahl von Änderungen, mit denen die Elemente des Forderns und Förderns in der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu ausbalanciert werden sollten (lesen Sie hierzu auch einen 2025 publizierten Beitrag im Wirtschaftsdienst).
Im Folgenden werden ausgewählte Änderungen kurz skizziert und um die entsprechenden Stellungnahmen des IAB ergänzt.
Mit Wirkung vom 28. März 2024 wurden zwei gerade erst mit dem Bürgergeld-Gesetz geänderte Regelungen im SGB II aus Haushaltsgründen revidiert (2. Haushaltsfinanzierungsgesetz). Zum einen wurde das mit dem Bürgergeld-Gesetz entschärfte Pflichten- und Sanktionsprogramm im SGB II wieder verschärft. So kann der Leistungsanspruch seit März 2024 bei wiederholter Pflichtverletzung oder Verweigerung der Arbeitsaufnahme wieder für maximal zwei Monate in Höhe des Regelbedarfes vollständig entfallen. Sobald die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, wird die Leistungsminderung aufgehoben. Die Neuregelungen sind auf einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet.
Zum anderen wurde das mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführte Förderinstrument des Bürgergeldbonus‘ wieder abgeschafft. In einem aktuellen Beitrag im IAB-Forum veröffentlichte Befunde des IAB weisen darauf hin, „dass der Bürgergeldbonus keine nennenswerte Wirkung auf die Teilnahmezahlen oder auf die Struktur der Gruppe der Teilnehmenden hatte“.
Anger, Silke; Bruckmeier, Kerstin; Brücker, Herbert; Gellermann, Jan; Promberger, Markus; Ramos Lobato, Philipp; Sandner, Malte; Trahms, Annette; Wiemers, Jan; Wolff, Joachim (2023): Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023. IAB-Stellungnahme Nr. 8.
Bauer, Frank: Bernhard, Sarah; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas; Bruckmeier, Kerstin; Dietz, Martin; Gellermann, Jan; Hohmeyer, Katrin; Kasrin, Zein; Knize, Veronika; Kruppe, Thomas; Lang, Julia; Lietzmann, Torsten; Mense, Andreas; Osiander, Christopher; Ramos Lobato, Philipp; Schiele, Maximilian; Senghaas, Monika; Thomsen, Ulrich; Trappmann, Mark; Tübbicke, Stefan; Wiemers, Jürgen; Wolf, Markus; Wolff, Joachim; Zabel, Cordula (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. IAB-Stellungnahme Nr. 7.
Bendel-Claus, Judith; Bähr, Holger (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum, 16.11.2021.
Bruckmeier, Kerstin; Sommer, Maximilian; Bernhard, Sarah; Wiemers, Jürgen (2025): Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld. IAB-Forschungsbericht Nr. 14.
Fendel, Tanja; Kosyakova, Yuliya; Vallizadeh, Ehsan (2023): Institutionelle Rahmenbedingungen sind für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten von großer Bedeutung. In: IAB-Forum, 26.10.2023.
Gellermann, Jan; Ramos Lobato, Philipp (2024): Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes. In: IAB-Forum, 24.6.2024.
Gellermann, Jan; Penz, Reinhard; Ramos Lobato, Philipp (2025a): 20 Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ein Sicherungssystem in Bewegung. In: IAB-Forum, Grafik aktuell, 18.2.2025.
Gellermann, Jan:; Penz, Reinhard; Ramos Lobato, Philipp (2025b): Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? In: Wirtschaftsdienst, 105 (1), S. 54-58.
Knize, Veronika: Wolf, Markus; Wolff, Joachim (2022): Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. IAB-Stellungnahme Nr. 4.
Köppen, Magdalena; Bernhard, Sarah (2025): Das neue Schlichtungsverfahren soll Uneinigkeiten zwischen Jobcenter und Bürgergeldberechtigten frühzeitig klären. In: IAB-Forum, 19.5.2025
Rauch, Angela; Reims, Nancy; Tophoven, Silke (2025): Welche Unterstützung benötigen Menschen mit psychischen Erkrankungen für ihre berufliche Rehabilitation? In: IAB-Forum, 20.2.2025.
Schiele, Maximilian; Tübbicke, Stefan (2025): Die Erwartungen in den Bürgergeldbonus haben sich nicht erfüllt. In: IAB-Forum, 15.5.2025.
Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. IAB-Stellungnahme Nr. 3.
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20250612.01
Bild: Fineas/stock.adobe.com

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