
Trifft die Corona-Krise ältere Erwerbstätige stärker als jüngere?
Im Zuge der demografischen Entwicklung und des Arbeitsmarktaufschwungs seit der Finanzkrise 2009 hat die Erwerbstätigkeit von Älteren weiter…

Kurzarbeit in Deutschland ist ein flexibles und relativ kurzfristig wirksames Instrument der Beschäftigungssicherung, denn Betriebe können ex ante ein Kontingent für die voraussichtliche Zahl der Kurzarbeitenden beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt das Kurzarbeitergeld nach Genehmigung des Antrags zeitnah für die betroffenen Beschäftigten aus – entsprechend dem anteiligen Arbeitszeitausfall, der von den Betrieben angemeldet wurde. Die exakte Abrechnung der tatsächlich realisierten Kurzarbeit erfolgt dann deutlich später.
In der Corona-Krise wurden 2020 die Zugangsbedingungen für Betriebe erleichtert, die maximale Bezugsdauer mehrfach verlängert, die Leistungshöhe bei längerer Kurzarbeit temporär erhöht und die üblicherweise zu entrichtenden Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte in Kurzarbeit zeitweise durch die BA erstattet.
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Krisenbetroffenheit der Betriebe seit Ausbruch der Corona-Krise unterscheidet sich von Branche zu Branche. Im Folgenden wird gezeigt, inwiefern sich auch die branchenspezifische Inanspruchnahme von Kurzarbeit unterscheidet. Dabei geht es zudem um die Frage, ob die Kurzarbeit in allen Branchen gleichermaßen dazu beigetragen hat, Beschäftigung zu sichern. Aufschlussreich ist hier insbesondere, ob sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig und der geringfügig Beschäftigten je nach Branche unterschiedlich entwickelt hat, da letztere keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Die Zahl der Kurzarbeitenden hat in der Corona-Krise einen bisher nie dagewesenen Umfang erreicht (siehe Abbildung 1). Den Höchststand markierte der April 2020 mit sechs Millionen Personen. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von 50 Prozent entspricht dies einem Ausfallvolumen von drei Millionen Beschäftigten (Beschäftigungsäquivalent).
Mit den Lockerungen im Sommer 2020 und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Erholung sanken die Zahlen allerdings sehr schnell. So waren es im Oktober 2020 nur noch zwei Millionen Personen mit einem Beschäftigungsäquivalent von unter einer Million. Im Winter 2020/2021 stieg die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit angesichts der erneuten längeren Eindämmungsmaßnahmen auf über drei Millionen. Ab Februar 2021 ging sie wieder kontinuierlich zurück.
Trotz Lieferengpässen und der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise war der Umfang der Kurzarbeit in den Jahren 2021 und 2022 tendenziell rückläufig. Dies betrifft sowohl die Zahl der Kurzarbeitenden als auch den durchschnittlichen Arbeitsausfall je Kurzarbeitenden. Lediglich im Winter 2021/2022 stieg sie vorübergehend leicht.

Die Sorge, dass die Betriebe die Mehrzahl der Kurzarbeitenden ohne nachhaltige Weiterbeschäftigungsperspektive gehalten hätten, erwies sich also als unbegründet. Kurzarbeit ist auf Dauer kein profitables „Geschäftsmodell“, denn sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen müssen in dieser Zeit Einkommens- beziehungsweise Gewinneinbußen in Kauf nehmen (lesen Sie dazu auch einen 2020 erschienenen Gastbeitrag von Bernd Fitzenberger und Ulrich Walwei für die Süddeutsche Zeitung).
Dieser Befund wird durch weitere Zahlen bestätigt: Im April 2021 gab es noch 1,27 Millionen Beschäftigte in Betrieben, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehr als zwölf Monaten Kurzarbeit genutzt und diese maximal für zwei Monate unterbrochen hatten (für die überwältigende Mehrheit der Betriebe begann die Kurzarbeit im März oder April 2020). Im Dezember 2021 waren es nur noch 448.000 und im Juni 2022 nur noch 134.000. Dies entsprach im Dezember 2021 47 Prozent und im Juni 2022 56 Prozent aller Beschäftigten in Kurzarbeit. Das zeigen Berechnungen des IAB, die auf Daten der BA-Statistik basieren.
Auffällig ist, dass sich der Anteil einzelner Branchen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in Kurzarbeit im Zeitverlauf deutlich verändert hat, auch wenn die absoluten Zahlen in allen Branchen stark rückläufig waren (siehe Abbildung 2). So war die Zahl der Kurzarbeitenden in den Bereichen Dienstleistungen und Handel von März 2020 bis Frühjahr 2022 deutlich größer als im produzierenden Gewerbe. Im Winter 2020/2021 überstieg sie diese sogar um ein Vielfaches. Erst seit April 2022, also nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, kommt die Mehrzahl der Kurzarbeitenden wieder aus dem produzierenden Gewerbe.
Damit entspricht die aktuelle Verteilung im Wesentlichen wieder der Situation vor Ausbruch der Corona-Krise. Denn bis dahin hatte vor allem das produzierende Gewerbe Kurzarbeit genutzt, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Fachkräfte an die Betriebe zu binden und Entlassungen zu vermeiden. So berichten Russell Cooper und Koautoren in einer 2017 erschienenen Studie, dass mehr als 80 Prozent der Kurzarbeitenden im Jahr 2009, also während der Wirtschafts- und Finanzkrise, im produzierenden Gewerbe beschäftigt waren.

Ein etwas anderes Bild ergibt sich, wenn die Nutzung der Kurzarbeit ins Verhältnis zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der jeweiligen Branche gesetzt wird (siehe Abbildung 3). Die Entwicklung der Kurzarbeit im Jahr 2020 verlief in den meisten hier betrachteten Branchen bis zum Oktober nahezu parallel. In der Spitze, also im April oder Mai 2020, waren in den meisten Branchen 20 und 25 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Kurzarbeit. Bis Oktober 2020 sanken diese Werte schnell und kontinuierlich auf unter 10 Prozent.
Im Winter 2020/2021 stieg die Nutzung von Kurzarbeit in den Bereichen Handel und Dienstleistungen sowie in den unter „Sonstige“ zusammengefassten Branchen wieder auf Werte zwischen 13 und 24 Prozent. Denn diese Branchen waren im Winter 2020/2021 stärker von den Eindämmungsmaßnahmen und Schließungen betroffen, da dort teilweise intensive Personenkontakte bestehen. Laut Angaben aus der Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ war im Januar 2021 rund ein Drittel der Betriebe in diesen drei Branchen von Betriebsschließungen im Lockdown betroffen, ein Vielfaches mehr als im produzierenden Gewerbe und im Bereich „Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Soziales“. Auch deshalb ging die Nutzung der Kurzarbeit in den letztgenannten Bereichen nahezu kontinuierlich weiter zurück.
In den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Sonstige nahm die Nutzung ab Frühjahr 2021 mit hoher Geschwindigkeit ab – schneller als im produzierenden Gewerbe, wo die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit im Herbst 2021 daher wieder höher lag. Im Bereich „Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Soziales“ wurde Kurzarbeit durchgehend sehr viel weniger genutzt (maximal 6% im ersten Lockdown) als im Rest der Volkswirtschaft, seit Sommer 2021 nahezu gar nicht. Dies dürfte sich hauptsächlich darauf zurückführen lassen, dass diese Branchen eine hohe Systemrelevanz aufweisen.

Aufschlussreich ist auch der Blick auf den durchschnittlichen Arbeitsausfall durch Kurzarbeit, denn hier zeigen sich markante branchenspezifische Unterschiede. Die Entwicklung des Arbeitsausfalls weist im zweiten Quartal 2020 und im Winter 2020/2021 in den meisten Branchen eine Spitze auf (siehe Abbildung 4). Bemerkenswert ist, dass der Arbeitsausfall im produzierenden Gewerbe wesentlich geringer war als in den anderen Branchen. Dort stabilisierte sich ab Mitte 2021 der Arbeitsausfall auf etwa 40 Prozent, im produzierenden Gewerbe hingegen blieb er in fast allen Monaten unter 30 Prozent.
Dafür dürften zwei Faktoren verantwortlich sein: Zum einen sind produzierende Betriebe häufiger auf Beschäftigte mit spezifischeren Qualifikationen oder Einsatzgebieten angewiesen, um Arbeitsprozesse auch bei gedrosselter Produktion aufrecht zu erhalten (entsprechende Befunde werden von Moritz Kuhn und anderen in einem 2021 erschienenen Beitrag für das IAB-Forum diskutiert). Gleichzeitig gab es in den anderen dienstleistungsorientierten Branchen durch die Schließungen im Lockdown viele Betriebe mit vollständigem Arbeitsausfall (im Januar 2021 betrug in diesen Branchen der Anteil dieser Betriebe an allen Betrieben in Kurzarbeit 12%, im produzierenden Gewerbe lediglich 2%).

Kurzarbeit soll Beschäftigung sichern, wenn Betriebe von einem temporären Arbeitsausfall betroffen sind, aber von einer wirtschaftlichen Erholung in Zukunft auszugehen ist. Da Kurzarbeit nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte genutzt werden kann, nicht jedoch für geringfügig Beschäftigte, stellt sich die Frage, ob die Zahl der Beschäftigten bei letzteren stärker zurückgegangen ist als bei ersteren. Aufschlussreich ist hierfür der Vergleich zwischen produzierendem Gewerbe und Dienstleistungssektor (Dienstleistungen im Finanz- und Versicherungswesen sind hier aus methodischen Gründen ausgenommen).
Zunächst zur Entwicklung im produzierenden Gewerbe (siehe Abbildung 5): Dort ging die Produktion im April/Mai 2020 um 20 bis 25 Prozent gegenüber 2019 zurück. Parallel dazu stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit. Der prozentuale Rückgang der Produktion entspricht in diesen ersten Monaten nahezu dem prozentualen Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit.
Zugleich war der anteilige Arbeitsausfall, und damit der prozentuale Rückgang des Arbeitsvolumens, weitaus geringer als der Produktionsrückgang. Dies spricht dafür, dass produzierende Betriebe in großem Umfang Arbeitskräfte gehortet haben, sprich deren Arbeitszeit bezahlten, ohne hierfür Kurzarbeit zu nutzen. Dieses Muster war bereits in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 zu beobachten, wie Joachim Möller in einer 2010 publizierten Analyse aufgezeigt hat.
Dazu passt, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Lockdown lediglich um 1 Prozent geschrumpft ist. Demgegenüber lag die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Mai 2020 knapp 5 Prozent niedriger als 2019. Doch auch dieser Rückgang fällt deutlich schwächer aus als der Produktionsrückgang und die Zunahme der Kurzarbeit. Der Produktionsrückgang wurde bis Ende 2020 nahezu wieder aufgeholt und schwankt seither nur in geringerem Umfang, ohne wieder ganz das Vorkrisenniveau zu erreichen.
Mit der Erholung der Produktion ging auch die Kurzarbeit kontinuierlich zurück. Beide Beschäftigungsformen zeigten sich bis 2022 nahezu stabil, wobei der moderate Rückgang der geringfügigen Beschäftigung im Frühjahr 2020 in den Folgemonaten nur teilweise wieder wettgemacht wurde. Die Entwicklung der Kurzarbeit und die (vorläufigen) Zahlen zur Produktion ab März 2022 legen zudem nahe, dass die durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachte Energiekrise zu keinen deutlich erkennbaren Veränderungen geführt hat. Dies gilt vor allem im Vergleich zur Anfangsphase der Pandemie, als sich beide Parameter binnen kürzester Zeit dramatisch verschlechtert hatten.

Die Entwicklungsmuster für den Dienstleistungsbereich unterscheiden sich deutlich vom produzierenden Gewerbe (vgl. Abbildung 6 mit Abbildung 5). Dort wurde Kurzarbeit während des zweiten und dritten Quartals 2020 ähnlich stark genutzt wie im produzierenden Gewerbe. Dabei brach der Dienstleistungsbereich im zweiten Quartal 2020 mit rund 15 Prozent weniger stark ein als das produzierende Gewerbe, wo die Produktion zur gleichen Zeit um 25 Prozent eingebrochen war. Allerdings erholte sich der Dienstleistungssektor deutlich langsamer als das produzierende Gewerbe: Der Vorkrisenwert wurde dort erst im Winter 2021/2022 wieder erreicht, danach wuchs er allerdings wieder deutlich schneller als das produzierende Gewerbe.
Bemerkenswert ist auch, dass sich die Beschäftigung im Dienstleistungssektor merklich volatiler entwickelt hat als im produzierenden Gewerbe. So ging die Zahl der Beschäftigten im Dienstleistungssektor im Jahr 2020 in beiden Beschäftigungsformen etwas stärker zurück. Dort fiel die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im ersten Jahr der Pandemie um 2 Prozent, während sich die geringfügige Beschäftigung recht parallel zum Produktionsindex entwickelte und in der Spitze sogar um mehr als 10 Prozent zurückging. Auch in den Wintern 2020/2021 und 2021/2022 ging der leichte Rückgang in der Produktion und der Anstieg in der Kurzarbeit mit erneuten Beschäftigungsrückgängen einher, die wiederum für die geringfügige Beschäftigung prozentual stärker ausfielen.
Die Dienstleistungsbetriebe reagieren also beim Umfang der Kurzarbeit und beim Abbau der Beschäftigung deutlich stärker als die Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe auf einen prozentual gleich starken Produktionsrückgang. Das Horten von Arbeitskräften spielt dort demzufolge eine wesentlich geringe Rolle. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Dienstleistungssektor infolge des Strukturwandels langfristig wächst, während das produzierende Gewerbe langfristig schrumpft.

Der Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit während der Corona-Krise war in den Dienstleistungsbranchen ähnlich hoch wie im produzierenden Gewerbe, obwohl der Produktionsausfall im produzierenden Gewerbe zu Beginn der Krise wesentlich stärker war. Der Arbeitsausfall je Beschäftigten in Kurzarbeit fiel in den Dienstleistungsbranchen jedoch stärker aus als im produzierenden Gewerbe.
Gleichzeitig gingen die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung etwas und die geringfügige Beschäftigung deutlich stärker zurück als im produzierenden Gewerbe. Die Nutzung der Kurzarbeit im produzierenden Gewerbe ging also mit einer stärkeren Beschäftigungssicherung einher, die sich zumindest tendenziell auch auf die geringfügige Beschäftigung erstreckte.
Bundesbank (2022): Zeitreihen-Datenbanken, Produktion.
Fitzenberger, Bernd; Walwei, Ulrich (2020): Gut und wirkungsvoll. Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung, 22.11.2020.
Cooper, Russell; Meyer, Moritz; Schott, Immo (2017): The employment and output effects of short-time work in Germany (No. w23688). National Bureau of Economic Research.
Kuhn, Moritz et al. (2021): Warum Arbeitgeber Kurzarbeit nutzen. In: IAB-Forum, 13.09.2021.
Möller, Joachim (2010): The German labor market response in the world recession – de-mystifying a miracle. Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung, 42(4), S. 325-336.
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022a): Realisierte Kurzarbeit.
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022b): Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008).
Werte zu den Beschäftigenzahlen und zu den Kurzarbeitenden sind den monatlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022a, 2022b) entnommen. Einige der Zahlen zur Kurzarbeit entstammen dem Datensatz BTR-KuG, der Zahlen aus der Leistungsstatistik auf Ebene der Betriebe umfasst. Diese wurden auf die Ebene der Branchen aggregiert.
Abgrenzungen der Branchen: Diese werden auf Basis der 19 Abschnitte der Wirtschaftszweigklassifikation von 2008 erstellt. Das produzierende Gewerbe umfasst die Abschnitte B, C, D, E und F. Der Handel ist Abschnitt G. Dienstleistungen umfassen die Abschnitte H, I, J, K, L, M, N. Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Soziales ist die Aggregation der Abschnitte O, P sowie Q. Die restlichen Abschnitte (A, R, S, T, U) werden zu „Sonstige“ zusammengefasst.
Monatliche Werte zur Produktion im Produzierendem Gewerbe und bei den Dienstleistungen (teilweise vorläufige Werte) stammen von der Bundesbank (2022). Bei der Definition des Produzierenden Gewerbes für den Produktionsindikator fehlt im Vergleich zu unserer, obigen, Definition der kleine Abschnitt E. Ähnlich umfasst der Produktionsindikator der Bundesbank bei den Dienstleistungen nicht den Abschnitt K. Die Berechnungen der Zahlen zu Beschäftigung und Kurzarbeit wurden entsprechend angepasst.
Bild: Christian Schwier/stock.adobe.com

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