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2G-Regel
2G steht für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, ist nur vollständig geimpften oder genesen Personen der Besuch von bestimmten Orten oder Veranstaltungen gestattet.
2G steht für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, ist nur vollständig geimpften oder genesen Personen der Besuch von bestimmten Orten oder Veranstaltungen gestattet.