← Zurück zum Glossar
Regionaldirektion
Die zehn Regionaldirektionen sind als mittlere Ebene der BA für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik verantwortlich. Die Regionaldirektionen steuern die Arbeitsagenturen. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. In jeder Regionaldirektion befindet sich ein Stützpunkt des regionalen Forschungsnetzes IABregional.