← Zurück zum Glossar
Stille Reserve
Zur Stillen Reserve zählen Personen, die grundsätzlich bereit wären eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, aber bei der Arbeitsverwaltung nicht als arbeitslos registriert sind.
Zur Stillen Reserve zählen Personen, die grundsätzlich bereit wären eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, aber bei der Arbeitsverwaltung nicht als arbeitslos registriert sind.