← Zurück zum Glossar
Vermittlungsvorrang
Vermittlungsvorrang bedeutet, dass Arbeitsagenturen oder Jobcenter arbeitsfähige Personen vorrangig in verfügbare Arbeitsstellen vermitteln, bevor Förderungen wie Weiterbildungen, Umschulungen oder ein Existenzgründungszuschuss gezahlt werden. Es ist strittig, ob auf diese Weise eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert wird.