Die geförderte Weiterbildung Beschäftigter ist trotz erweiterter Möglichkeiten noch ausbaufähig

Die Fördermöglichkeiten der Weiterbildung für Beschäftigte wurden 2019 mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) deutlich ausgebaut: Neben der Ausweitung auf zusätzliche Personengruppen und der verstärkten Förderung von Anpassungsqualifizierungen können Betriebe nun auch bei allen geförderten Weiterbildungen ihrer Beschäftigten einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten. Wie die Grafik zeigt, gab es zwischen 2016 und 2019 einen kontinuierlichen Anstieg der monatlichen Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen mit Übernahme der Lehrgangskosten. Dabei hat sich der Trend durch die Einführung des QCG am 1.1.2019 – entgegen der Erwartung – nicht verändert.Detailliertere Informationen dazu lesen Sie im IAB-Kurzbericht 24/2020.