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Von der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns 2025 werden voraussichtlich 17 Prozent der Betriebe betroffen sein

Das Balkendiagramm zeigt die Anteile der Betriebe in West,- Ost und Gesamtdeutschland in Prozent, die von den Anhebungen des Mindestlohns im Zeitraum von 2015 bis 2025 betroffen waren. Die bundesweiten Anteile lagen 2015 bei 22%, 2017 bei 9%, 2019 bei 7% und 2020 bei 6%. Nach diesem kontinuierlichen Rückgang gab es im Jahr 2022 einen Anstieg auf 23%. Von 2022 auf 2024 ging der Anteil auf 18% zurück. Dieser Abwärtstrend wird sich auch nach der geplanten Erhöhung zum 1. Januar 2025 fortsetzen und bei 17% liegen. Die Daten stammen aus der Betriebsbefragung „IAB-Betriebspanel“. Weitere Informationen finden sie im zugehörigen Text.

Der gesetzliche Mindestlohn wird im Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Das wird voraussichtlich rund 17 Prozent der Betriebe betreffen. Dieser Anteil ist geringer als bei den vorhergehenden Erhöhungen in den Jahren 2022 und 2024. Ebenfalls ist der Unterschied der Mindestlohnbetroffenheit zwischen West- und Ostdeutschland über die Jahre deutlich kleiner geworden. …weiterlesen