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Dossiers

Dossier „Teilqualifizierung“

Seit dem Jahr 2010 kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen mit Teilqualifizierungen fördern. Teilqualifizierungen als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik bestehen aus unterschiedlichen Modulen, die zusammen die Inhalte einer kompletten Berufsausbildung abdecken. Diese Module wurden bei der Einführung 2010 in einem Pilotprojekt zunächst in fünf Berufs- beziehungsweise Tätigkeitsfeldern entwickelt und erprobt. Sie sind bis heute nur in einer begrenzten Anzahl von Berufsfeldern, etwa für Maschinen- und Anlagenführerinnen oder Berufskraftfahrerinnen, verfügbar.

Ziel einer solchen Förderung ist es, Arbeitslose und Beschäftigte über dem Erstausbildungsalter (also älter als 25 Jahre), die über keinen Berufsabschluss verfügen oder deren bisheriger Abschluss nicht mehr am Markt verwertbar ist, so weiter zu qualifizieren, dass sich deren Beschäftigungschancen deutlich verbessern. Die Kombination mehrerer Teilqualifizierungsmodule eröffnet zudem die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben.

Jedoch sind Teilqualifizierungen politisch nicht unumstritten. So kann beispielsweise durch die Teilnahme an einer Teilqualifizierung zwar eine schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Ein flexibler Einsatz ist aber nur sehr eingeschränkt möglich, sofern die Teilqualifizierung nicht mit einem Berufsabschluss verbunden ist. Gleichzeitig führen die aktuellen institutionellen Regeln für die Teilqualifizierung dazu, dass dieser nur unter erschwerten Bedingungen erreicht werden kann.

In diesem Dossier werfen Thomas Kruppe, Julia Lang und Christopher Osiander einen genaueren Blick auf das Thema. In einem der beiden Beiträge zu diesem Dossier gehen sie der Frage nach, wie häufig die BA Teilqualifizierungen fördert und wer an diesen Maßnahmen teilnimmt. In einem weiteren Beitrag nehmen sie die Wirkungen von Teilqualifizierungen in den Blick. Dieser Beitrag basiert auf einer Studie der Autor*innen, die 2023 in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie veröffentlicht wurde.

Demnach wirkt sich die Teilnahme an einer Teilqualifizierung sowohl auf die Beschäftigungschancen als auch auf das spätere Einkommen geförderter Arbeitsloser positiv aus. Für Teilnehmende an Teilqualifizierungen wäre aber, wenn sie anstatt an einer Teilqualifizierung an einer Umschulung im selben Beruf teilgenommen hätten, bei ähnlicher Erhöhung der Beschäftigungswahrscheinlichkeit das Einkommen stärker gestiegen als bei einer Teilqualifizierung.

Der Gender Pay Gap – regional betrachtet

Frauen verdienen im Schnitt deutlich weniger als Männer. Im bundesweiten Durchschnitt erhielten vollzeitbeschäftigte Männer im Jahr 2022 18,2 Prozent mehr Lohn oder Gehalt als vollzeitbeschäftigte Frauen. Hinter diesem nationalen Durchschnittswert verbergen sich jedoch große Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. So ist der Gender Pay Gap in Westdeutschland mit 19,8 Prozent mehr als dreimal so hoch wie in Ostdeutschland mit 5,8 Prozent. Und während Frauen in Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt nur 3,3 Prozent weniger verdienen als Männer, sind es in Baden-Württemberg 26,6 Prozent. Auf Kreisebene ist die Spannweite noch größer: Im Bodenseekreis ist der Gender Pay Gap mit 38,2 Prozent am höchsten. Im ostdeutschen Kreis Dessau-Roßlau liegt das Gehalt vollzeitbeschäftigter Frauen sogar 2,5 Prozent über dem der vollzeitbeschäftigten Männer. Anlässlich des Equal Pay Day am 6. März 2024 wirft das IAB in diesem Dossier einen genaueren Blick auf die starken regionalen Unterschiede der geschlechtsspezifischen Lohnlücke. Während Matthias Collischon und Florian Zimmermann in ihrem Beitrag aufzeigen, wie groß die Unterschiede in den rechnerischen Equal Pay Days auf Ebene der Bundesländer wären, begeben sich Michaela Fuchs und Anja Rossen im Interview auf Ursachenforschung und machen deutlich, dass die regionalen Diskrepanzen nicht zuletzt der unterschiedlichen Branchenstruktur vor Ort geschuldet sind. Sie stützen sich dabei auf eine Analyse, die sie gemeinsam mit Antje Weyh in der Rubrik „Aktuelle Daten und Indikatoren“ (nicht Bestandteil dieses Dossiers) publiziert haben („Regionale Unterschiede im Gender Pay Gap in Deutschland 2022“).

Dossier zum BA-Modellprojekt „Mach es einfach“

Beratung und Vermittlung in den Arbeitsagenturen haben sich seit Beginn der Arbeitsmarktreformen gravierend verändert. EDV-gestützte Systeme bieten zahlreiche Möglichkeiten der Unterstützung. Gleichzeitig folgt die Beratung – auch um eine Dokumentation und einen Leistungsvergleich zu ermöglichen – oft standardisierten Mustern, die nicht immer den Bedürfnissen der Arbeitsuchenden gerecht werden. Diese Standardisierung der Dienstleistungen für Arbeitslose stößt innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA) zunehmend auf Kritik und wird auch in wissenschaftlichen Studien kritisch bewertet.

Im Modellprojekt „Mach es einfach“ erprobte die BA daher Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Vermittlung und Beratung. Sie gestand den beteiligten Agenturen dabei ein hohes Maß an Gestaltungsspielräumen zu. Auftrag des Projekts war es, unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Innovationen zu entwickeln, die Komplexität reduzieren und die Arbeit von „bürokratischem Ballast“ befreien sollten.

Statt zentraler Vorgaben sollten neue Lösungsansätze vor Ort entwickelt werden. Statt hierarchischer Lösungen setzte das Projekt auf eine stärkere Beteiligung der Mitarbeiterschaft. Statt Prozesstreue waren weitreichende Abweichungen von Weisungen, Arbeitshilfen und vorgegebenen Prozessen möglich und erwünscht.

In diesem Sinne gestalteten drei Arbeitsagenturen in den Jahren 2015 und 2016 ihre jeweiligen Arbeits- und Dienstleistungsprozesse neu. Sie entwickelten unterschiedliche Möglichkeiten für die Mitarbeiterschaft, eigene Ideen in den Prozess einzubringen. Dies ermöglichte neue Gestaltungsspielräume und schlankere Prozesse, aber auch neue Ideen, um die Beratung und Vermittlung stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten. Alle beteiligten Agenturen haben die von ihnen entwickelten Innovationen nach Ende des Projekts zunächst beibehalten.

Das IAB und der Fachbereich „Wirkungsanalyse“ der Zentrale der BA begleiteten das Projekt überwiegend mit Methoden qualitativer Sozialforschung, vor allem mit Interviews und Gruppendiskussionen. Die Befunde der Begleitforschung wurden ausführlich im IAB-Forschungsbericht 4/2017 dokumentiert. Ausgewählte Ergebnisse zum Innovationsprozess, zu den Änderungen und ihrer Bedeutung für die Agenturen werden in diesem Dossier zusammengefasst.

Autoren: Peter Kupka und Martin Dietz

Dossier „Digitalisierung“

Die Digitalisierung und Vernetzung von Produkten, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodellen, die vielfach unter dem Schlagwort „Arbeit 4.0“ firmiert, hat unsere Gesellschaft und Arbeitswelt verändert und wird das in Zukunft noch viel stärker tun. Um die tiefgreifenden Folgen des technologischen Fortschritts für die Beschäftigung in Deutschland  besser analysieren zu können, hat das IAB das Thema „Arbeit in der digitalisierten Welt“ 2015 in den Status eines Fokusthemas erhoben und die gleichnamige Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Mittlerweile hat das IAB beispielsweise untersucht, welche Tätigkeiten bereits jetzt von Computern und Maschinen ersetzt werden könnten. Befürchtungen, dass die digitale Transformation zu einem massiven Beschäftigungsabbau führt, sind demnach derzeit unbegründet. Eine weitere Projektion des IAB legt nahe, dass auch in den nächsten 15 Jahren keine Massenarbeitslosigkeit im Zuge der Digitalisierung bevorsteht. Allerdings  werden sich dadurch erhebliche Umwälzungen zwischen einzelnen Berufen und Branchen ergeben. Das Thema wird das IAB daher mit Sicherheit auch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen. In diesem Dossier haben wir einschlägige Forschungsbefunde des IAB für Sie zusammengestellt.